AGB Freelancer

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Freelancer- sowie Ad Interim-Vermittlung auf Mandatsbasis

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB” genannt) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung regeln das Vertragsverhältnis zwischen Project Solution 50 GmbH, Baarerstrasse 14, 6300 Zug, Schweiz, nachfolgend PS-50 genannt) und Kandidaten, die im Internetportal der PS-50 Mitglied werden (nachfolgend bzw. “Kandidat” genannt). Die PS-50 und der Kandidat werden gemeinsam als “Parteien” bezeichnet. Project Solution 50 GmbH (nachfolgend „PS-50“ genannt) bietet effiziente und sorgfältige Freelancervermittlung und Projektmanagement an. Ihr Service ist individuell und wird auf Kundenbedürfnisse abgestimmt. Der Kunde arbeitet mit PS-50 und ihren kompetenten Spezialisten, die über langjährige Berufserfahrung im Projektmanagement in nahezu allen Bausparten, fundierte Branchenkenntnisse und ein breites Beziehungsnetz verfügen. PS-50 ist ein vom SECO lizenziertes Unternehmen für die Vermittlung von Fach- und Führungskräften im In- und Ausland.

1.2 Personalvermittlung von freien Mitarbeitern

Bei der Vermittlung von freien Mitarbeitern (Freelancern), welche für den Kunden der PS-50 im Auftragsverhältnis tätig sind, wird ein Honorar/Projektbudget mit der PS-50 vereinbart. Es kommt ein Dienstleistungs- oder Werkvertrag zwischen dem Kunden und PS-50 bzw. zwischen PS-50 mit dem Freelancer zustande. Das Honorar wird unabhängig davon fällig, ob das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem freien Mitarbeiter zeitlich befristet oder unbefristet ist. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Unterzeichnung des Dienstleistungs- oder Werkvertrages zwischen dem Kunden und PS-50 bzw. zwischen PS-50 mit dem Freelancer.

1.3 Konkurrenzenthaltung

Der Freelancer verzichtet auf die Konkurrenzierung mit PS-50 für den Zeitraum von 12 Monaten nach Bestätigung einer Mandatsanfrage, andere Akquisitionstätigkeiten im Namen des Freelancers von PS-50, die ihm kommuniziert wurden, oder des Mandatsabschlusses. Bei Zuwiderhandlung ist eine Konventionalstrafe von CHF 25‘000.- geschuldet. Davon ausgeschlossen ist die jederzeit bestehende Freiheit zum Abschluss eines Freelancervertrags direkt zwischen dem Freelancer und einer Unternehmung, wenn diese sich nicht in PS-50 Akquisitionen befindet.

2. Besondere Bestimmungen für den Kandidaten

2.1 Aufnahme der Videos durch den Kandidaten

Mit der Nutzung der im Freelancer-Portal verlinkten Software und der damit verbundenen Aufnahme von Kandidatenvideos erklärt sich der Kandidat mit den Nutzungsbedingungen und vorliegender AGB einverstanden. Mit dem Hochladen der Kandidatenvideos und –Profils auf die Plattform der PS-50 gibt er sein Einverständnis, dass das Kandidatenvideo und -profil bearbeitet und in ein schriftliches PDF integriert werden.

2.2 Nutzungsrechte des Kandidatenvideos
2.2.1

Die PS-50 ist Inhaber der Urheberrechte und sonstiger gewerblicher Schutzrechte an dem Kandidatenvideos und -profils und behält sich alle Rechte Kandidatenvideos und -profils vor, soweit diese nicht in dieser AGB dem Kandidaten ausdrücklich eingeräumt werden.

2.2.3

Dem Kandidaten ist es untersagt, das Kandidatenvideo und –Profil auf Internetportalen jeglicher Art insbesondere aber auf sozialen Netzwerken wie XING, Facebook und ähnlichen sozialen und/oder beruflichen Netzwerken zu nutzen und öffentlich zugänglich zu machen. Das Internetportal der PS-50 ist von dieser Regelung ausgenommen.

2.2.4

Dem Kandidaten ist es untersagt, das Kandidatenvideo und –Profil ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung der PS-50 zu übersetzen, zu bearbeiten oder sonst umzugestalten.

2.2.5

Dem Kandidaten ist es untersagt, Urheberrechtsvermerke oder Hinweise auf Marken- und/oder Firmenrechte der PS-50 aus dem Video zu entfernen.

2.3 Gewährleistung hinsichtlich Kandidatenvideo und -profil
2.3.1

Die PS-50 gewährleistet während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, dass das Kandidatenvideo dem aktuellen technischen Standard eines professionellen Kandidatenvideos entspricht.

2.3.2

Die PS-50 übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Kandidatenvideo dem persönlichen Geschmack des Interessenten/Kunden entspricht.

2.4 Haftung

Die PS-50 haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der PS-50 liegen. Die PS-50 haftet nicht für Schäden, die durch ungeeignete, unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung seiner Leistungen entstehen. Eine weitergehende Haftung der PS-50 ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

3. Regelungen für die kostenlose Mitgliedschafft auf dem PS-Freelancer-Portal

3.1 Registrierung auf dem Freelancer-Portal/Vertragsabschluss/Kandidaten-Mitgliedschaft
3.1.1

Die Mitgliedschaft im Internetportal der PS-50 ist für den Kandidaten kostenlos und unabhängig von einem Kandidatenvideo. Mit dem Hochladen seines Profils erklärt sich der Kandidat mit den vorliegenden AGB sowie Datenschutzrichtlinien der PS-50 einverstanden.

3.1.2

Die von der PS-50 im Rahmen des Registrierungsprozesses abgefragten Kontaktdaten und sonstigen Informationen sind vom Kandidaten vollständig und korrekt anzugeben. Mit Zugang der Zugangsdaten bei der PS-50 ist der Kandidat berechtigt, die jeweils verfügbaren Leistungen auf dem Portal der PS-50 im Rahmen der vorliegenden AGB zu nutzen.

3.2 Verantwortung für die Zugangsdaten

Im Rahmen des Registrierungsprozesses wird der Kandidat aufgefordert, einen Benutzernamen und ein Passwort anzugeben. Mit diesen Daten kann sich der Kandidat nach Freischaltung seines Zugangs in das Portal der PS-50 einloggen. Die Zugangsdaten einschließlich des Passwortes sind vom Kandidaten geheim zu halten und dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Kandidat hat dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zum Portal der PS-50 und die Nutzung der auf dem Portal zur Verfügung stehenden Leistungen ausschließlich durch den Kandidaten erfolgt. Besteht die Befürchtung, dass unbefugte Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben oder erlangen werden, ist die PS-50 unverzüglich zu informieren. Der Kandidat ist verpflichtet, seine Daten (einschließlich der Kontaktdaten) auf dem aktuellen Stand zu halten. Tritt während der Laufzeit der Teilnahme eine Änderung der angegebenen Daten ein, muss der Kandidat die Angaben unverzüglich auf dem Portal in den persönlichen Einstellungen korrigieren. Ist der Kandidat dazu nicht in der Lage, so hat er der PS-50 die geänderten Daten unverzüglich per E-Mail mitzuteilen. Die PS-50 wird sich bemühen, eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit seines kostenlosen Portals zu gewährleisten. Aufgrund von technischen Störungen (z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hard- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) oder Wartung des Portals kann es jedoch zu vorübergehenden Einschränkungen oder Unterbrechungen kommen.

3.3 Beendigung der Kandidaten-Mitgliedschaft im Freelancer-Portal

Kandidaten und PS-50 können den Zugang zum Portal der PS-50 jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende im Kundenkonto oder per E-Mail/Brief an den jeweiligen Vertragspartner ohne Angabe von Gründen kündigen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist endet das Vertragsverhältnis zur Nutzung des Portals der PS-50. Der Kandidat darf seinen Zugang dann nicht mehr nutzen. Die PS-50 behält sich vor, den Benutzernamen und das Passwort nach Ablauf der Kündigungsfrist zu sperren.

3.4 Verbotene Handlungen durch Kandidaten

Dem Kandidaten sind jegliche Handlungen auf oder in Verbindung mit dem Portal untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:- das Einstellen, Verbreiten, Anbieten und Bewerben von Inhalten und Leistungen, die gegen geltendes Recht verstoßen und/oder betrügerisch sind;- die Verwendung von Inhalten, die Dritte beleidigen oder verleumden;- die Verwendung, Bereitstellung und Verbreitung von Inhalten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechten) belastet sind, ohne dazu ausdrücklich berechtigt zu sein. Darüber hinaus sind folgende Handlungen untersagt: Die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien; die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie Kettenbriefen; die Belästigung anderer Kandidaten; die Aufforderung an andere Kandidaten, Passwörter oder persönliche Daten preiszugeben; jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb des Portals zu stören, insbesondere die Systeme der PS-50 übermässig zu belasten. Sollte der Kandidat Kenntnis von einer rechtswidrigen, missbräuchlichen, vertragswidrigen oder sonst nicht autorisierten Nutzung des Portals erlangen, wird der Kandidat aufgefordert, PS-50 zu kontaktieren. Die PS-50 wird dann den Sachverhalt prüfen und ggf. entsprechende Schritte einleiten.

3.5 Sperrung des Zugangs

Die PS-50 kann den Zugang zum Portal mit sofortiger Wirkung vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Kandidat gegen die vorliegende AGB und/oder geltendes Recht verstösst oder verstossen hat, oder wenn die PS-50 ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung des Zugangs hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird die PS-50 die berechtigten Interessen des Kandidaten angemessen berücksichtigen. Im Falle einer vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung sperrt die PS-50 die Zugangsberechtigung und teilt dies dem Kandidaten in seinem Kundenkonto und per E-Mail mit. Im Falle einer vorübergehenden Sperrung reaktiviert die PS-50 die Zugangsberechtigung nach Ablauf der Sperrfrist und teilt dies dem Kandidaten per E-Mail mit. Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung kann nicht wiederhergestellt werden. Dauerhaft gesperrte Kandidaten sind dauerhaft von der Teilnahme am Portal ausgeschlossen und dürfen sich nicht erneut am Portal anmelden. Ihre sämtlichen Daten werden durch die PS-50 gelöscht.

3.6 Haftungsbeschränkung für unentgeltliche Leistungen

Sollte dem Kandidat durch die unentgeltliche Nutzung des Portals ein Schaden entstehen, so haftet die PS-50 nur insoweit, als der Schaden durch die vertragsgemäße Nutzung der unentgeltlichen Inhalte und/oder Leistungen entstanden ist, und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und grober Fahrlässigkeit der PS-50.

3.7 Änderungen der Besonderen Bestimmungen für die unentgeltliche Mitgliedschaft im Freelancer-Portal

Die PS-50 behält sich vor, diese Besonderen Bestimmungen für die unentgeltliche Mitgliedschaft im Internetportal jederzeit, auch innerhalb bestehender Vertragsverhältnisse, zu ändern. Die PS-50 wird dem Kandidaten solche Änderungen mindestens 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen mitteilen. Widerspricht der Kandidat nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung und nutzt er die Leistungen auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist weiter, gelten die Änderungen mit Wirkung zum Fristablauf als vereinbart. Im Falle des Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Die PS-50 wird den Kandidaten in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und dessen Folgen hinweisen. Die Nutzungsbedingungen werden mit Vertragsschluss rechtlicher Bestandteil des Vertrages zwischen Kandidat und der PS-50.

4. Datenschutz

Mit Verweis auf die Datenschutzbestimmungen der PS-50 in der aktuell gültigen Fassung unterliegen Personendaten, welche durch PS-50 in Form von Kandidatenvideos und -profil oder anderweitig an Dritte mitgeteilt werden, dem Schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz. Die Daten sind vertraulich zu behandeln und bleiben Eigentum von PS-50. Mit Anstellung eines durch PS-50 vermittelten Kandidaten geht dessen Kandidatenprofil an den neuen Kunden über. Bei Nichtgebrauch bzw. Nichtberücksichtigung ist dieses an PS-50 unaufgefordert zu retournieren, zu vernichten oder elektronisch zu löschen und darf ohne schriftliche Einwilligung des Bewerbers in keinem Fall an angegliederte Gesellschaften oder Dritte weitergeleitet werden.

5. Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Rechtsverhältnis zwischen PS-50 und dem Interessenten/Kunden/Kandidaten (inkl. Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB) ist Zürich, Schweiz. Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.

Zürich, im August 2022